30.08.2017  |  133 

Datenschutz-Klausel bei Einsatz des Service-Check-Widgets erweitern

Bitte ergänzen Sie die Datenschutz-Erklärung auf Ihrer Website!

Auf Anregung aus unserem Klientenkreis und durch unsere Datenschutz-Beauftragte haben wir Ihnen eine Formulierung entwickelt, die wir Ihnen dringend empfehlen in Ihrer Datenschutz-Erklärung auf Ihrer Website zu ergänzen.

Diese Empfehlung betrifft alle unsere Klienten, die aktiv mit dem SERVICE-CHECK-Widget arbeiten.

Anbei die Textpassage, die wir für Sie bewusst so allgemein wie möglich gehalten haben.

"Wir setzen teilweise auch Partnerunternehmen, z. B. für die Erhebung und Auswertung der Kundenzufriedenheit im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung, ein. Die Verantwortung für die Datenverarbeitung verbleibt hierbei bei [IHR UNTERNEHMENSNAME]. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des Partnerunternehmens, wenn Sie über den Link auf unserer Webseite die URL des Partners aufrufen."

Sie können diese nun einfach kopieren, um Ihren Firmennamen erweitern (anstelle IHR UNTERNEHMENSNAME) und dann selbst oder über Ihren Website-Betreuer in Ihrer Datenschutz-Erklärung ergänzen lassen.

Hinweis: Wenn die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2018 gültig wird, sind umfassendere Informationspflichten verpflichtend. Hierzu halten auch wir Sie auf dem Laufenden.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine Rechtsberatung geben können und dürfen. Hierzu verweisen wir auch auf unsere AGBs. 

Stand Juli 2017

> Ergänzung zu diesem Thema - aufgrund einer Nachfrage aus unserem Klientenkreis:

Das Service-Check-Widget ist eine Komponente einer grafischen Benutzeroberfläche, darüber können und werden keine personenbezogenen Daten erhoben werden.

Stand September 2017

 

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